Das Pflegegeld - kenbi
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Pflegefinanzierung

Pflegegeld: So erhalten Sie die beste finanzielle Unterstützung im Alltag

Die Pflege von Menschen mit Unterstützungsbedarf ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft nicht nur Zeit und Hingabe erfordert, sondern auch finanzielle Ressourcen beansprucht. In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Unterstützung, um zu Pflegende und ihre Angehörigen zu entlasten.

Entdecken Sie, wie Sie mit Pflegegeld Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität verbessern können. Jetzt informieren und die bestmögliche Unterstützung erhalten!

Inhalt

Definition & Vorteile des Pflegegelds

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bietet, ihre Pflege und Betreuung selbst zu organisieren. Es kann zur Unterstützung von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen eingesetzt werden. Pflegegeld soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung für die pflegebedürftigen Personen und ihre Familien zu reduzieren und die Versorgung und Betreuung zu erleichtern. Diese Geldleistung wird von der zuständigen Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

 

Vorteile des Pflegegelds:

Wahlfreiheit: Personen mit Pflegegrad haben das Recht, selbst zu bestimmen, wie und von wem sie betreut werden möchten.

Flexibilität: Das Pflegegeld kann individuell eingesetzt werden. In der Regel wird es als Anerkennung an die Personen gegeben, die die Betreuung und Pflege übernehmen.

Entlastung: Finanzielle Unterstützung für die Pflege und Betreuung.

Selbstständigkeit: Förderung der Selbstständigkeit im Alltag.

Voraussetzungen & Beantragung des Pflegegelds

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens Pflegegrad 2: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen oder mindestens Pflegegrad 2 durch eine Pflegebegutachtung festgestellt werden.

 

  • Häuslichen Pflege:  Der/die Versicherte wird zuhause gepflegt.

 

  • Sicherstellung der Pflege: Die Pflege muss durch geeignete Personen sichergestellt sein (z. B. Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen.)

 

  • Pflicht-Beratung nach § 37 Abs. 3: Wenn Pflegegeld bezogen wird, schreibt das Gesetz eine regelmäßige Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI vor. Die Beratungsbesuche haben das Ziel, die Qualität der Pflege zu Hause zu gewährleisten und pflegende Angehörige bei der Pflege anzuleiten und bei individuellen Fragen zu unterstützen. Dies stellt sicher, dass die häusliche Pflege im Interesse und zum Wohl der pflegebedürftigen Person erfolgt.  Die erforderliche Häufigkeit der Beratungseinsätze ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad: bei Pflegegrad 2 & 3 alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 & 5 alle 3 Monate. 

 

 

Beantragung:

 

  1. Antrag bei der Pflegekasse: Stellen Sie einen formlosen Antrag oder nutzen Sie den offiziellen Vordruck. Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Die meisten Pflegekassen stellen auch ein Formular auf ihrer Website zur Verfügung. Die Beantragung kann ausschließlich von der pflegebedürftigen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person erfolgen.

  2. Begutachtung: Sobald der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Gutachter oder eine Gutachterin entsendet, um den Pflegebedarf zu überprüfen und den Pflegegrad festzulegen. 

  3. Bescheid: Die Pflegekasse erteilt einen Bescheid über die Höhe des Pflegegelds. Nach der Feststellung des Pflegegrads wird das Pflegegeld monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen. 

Höhe des Pflegelds

 

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingestuft wurde. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das Pflegegeld. Die genauen Beträge werden jährlich angepasst. 

 

Pflegegeld 2023

Das Pflegegeld nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

 

Pflegegrad 2: 316 Euro

Pflegegrad 3: 545 Euro

Pflegegrad 4: 728 Euro

Pflegegrad 5: 901 Euro

 

 

Pflegegeld 2024

Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde eine Erhöhung des Pflegegelds zum 01.01.204 festgelegt. 

Das Pflegegeld wird sich um 5 Prozent erhöhen: 

 

Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch

Pflegegrad 2: 332 Euro statt 316 Euro

Pflegegrad 3: 572 Euro statt 545 Euro

Pflegegrad 4: 764 Euro statt 728 Euro

Pflegegrad 5: 946 Euro statt 901 Euro

 

 Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten.

In der Praxis ist es häufig so, dass die eigene Familie nicht in der Lage ist, die umfassende Pflege eines Angehörigen alleine zu gewährleisten. In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, dass die Familie einen Teil der Pflege übernimmt und dafür Pflegegeld erhält, während ein anderer Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Pflegesachleistungen erbracht wird. Erfahren Sie mehr zum Thema Kombinationspflege 

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung, die innerhalb der Pflegeversicherung in Deutschland zur Verfügung gestellt wird, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erstatten. Das Ziel dieser finanziellen Unterstützung ist es, pflegende Angehörige oder Pflegepersonen zu entlasten und die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person zu fördern. Erfahren Sie hier mehr über den Entlastungsbetrag.

Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist. Personen mit Pflegegrad (2-5) und ihre Familien haben die Flexibilität, das Geld in Übereinstimmung mit den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten einzusetzen. Es ist jedoch ratsam, die Verwendung des Pflegegelds sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass es zur Verbesserung der Pflegesituation der zu pflegenden Person und zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen beiträgt. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Verwendung des Pflegegelds berät kenbi Sie gern!

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