Pflegesachleistungen - kenbi
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Pflegefinanzierung

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Pflegesachleistungen

Die Betreuung von Familienangehörigen ist eine bedeutsame, jedoch häufig anspruchsvolle Verantwortung, der sich im Laufe ihres Lebens viele Menschen stellen müssen. Pflegesachleistungen können eine erhebliche Unterstützung für zu pflegende Personen und ihre Angehörigen darstellen. In diesem Beitrag möchten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegesachleistungen beantworten.

Inhalt

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen werden von der Pflegeversicherung gewährt, um pflegebedürftige Personen durch professionelle Pflege- und Betreuungsdienste in der häuslichen Umgebung zu unterstützen.

Pflegesachleistungen sollen sicherstellen, dass Personen mit Pflegegrad die notwendige Hilfe und Pflege erhalten, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und ihre Lebensqualität zu verbessern. 

 

Vorteile:

  • Flexibilität: Die Leistungen können individuell eingesetzt werden.
  • Entlastung: Finanzielle Unterstützung für die Pflege und Betreuung. Familienangehörige oder Pflegepersonen sollen entlastet werden. 
  • Selbstständigkeit: Förderung der Selbstständigkeit im Alltag.
  • Lebensqualität: Steigerung der Lebensqualität durch bedarfsgerechte Unterstützung.

 

Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?

  • ambulante Pflegedienste, die von der Pflegekasse anerkannt sind und in der Lage sind, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen
  • selbstständige Pflegekräfte, die von der Pflegekasse anerkannt sind (Beispiel: selbstständige Altenpfleger*innen)

Welche Dienste werden im Rahmen der Pflegesachleistungen angeboten?

Oftmals ist es für Angehörige nicht möglich, die tägliche Pflege zu übernehmen oder rund um die Uhr für die Betreuung der pflegebedürftigen Person zur Verfügung zu stehen.

Pflegesachleistungen umfassen Pflege- und Betreuungsleistungen und Hilfe bei der Haushaltsführung, um Personen mit Pflegegrad bei ihren alltäglichen Aktivitäten und Bedürfnissen zu unterstützen. 

Beispiele für Pflegesachleistungen: 

  • Tägliche Körperpflege ( Waschen am Waschbecken/im Bett, Duschen oder Baden)
  • Unterstützung bei der Mobilität, Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden.
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen und Bügeln
  • Reinigung der Wohnung
  • Beheizen der Wohnung 
  • Allgemeine Betreuung (Hilfe bei der Gestaltung des Alltags) Gesellschaft und psychosoziale Unterstützung 

Welche Voraussetzungen gelten, um Pflegesachleistungen zu erhalten?

  • Die Person verfügt mindestens über Pflegegrad 2 (Pflegegrad 2 bis 5)

  • Die Pflege findet zuhause statt (damit ist auch das zuhause des Angehörigen gemeint)

Wie werden Pflegesachleistungen beantragt? 

  1. Der Antrag auf Pflegesachleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt.
  2. Der MD prüft den Pflegebedarf und legt den Pflegegrad fest. Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe der Pflegesachleistungen.
  3. Auswahl und Vertragsabschluss eines ambulanten Pflegedienstes/einer anerkannten, selbstständigen Pflegekraft.
  4. Der ambulante Pflegedienst/die anerkannte, selbstständige Pflegekraft rechnet die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben, können monatliche Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die genaue Höhe der Sachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab:

 

  • Pflegegrad 1: Kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 724 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.095 Euro

 

Die Vergütung für Pflegesachleistungen erfolgt durch direkte Abrechnung zwischen der Pflegekasse und dem beauftragten Pflegedienst. Pflegesachleistungen werden nicht wie bei dem Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

In der Praxis ist es häufig so, dass die eigene Familie nicht in der Lage ist, die umfassende Pflege eines Angehörigen alleine zu gewährleisten. In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, dass die Familie einen Teil der Pflege übernimmt und dafür Pflegegeld erhält, während ein anderer Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Pflegesachleistungen erbracht wird. Erfahren Sie mehr zum Thema Kombinationspflege

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Fazit

Es ist wichtig zu beachten, dass man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen kann. Sie können sich für die Variante entscheiden, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. In einigen Fällen ist es auch möglich, eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen (Kombinationspflege) zu erhalten, um die Pflege flexibel zu gestalten.  Die Wahl zwischen diesen Leistungen sollte in Absprache mit der Pflegekasse und nach sorgfältiger Prüfung der individuellen Bedürfnisse und Umstände getroffen werden.

 

 

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