Der Entlastungsbetrag - kenbi
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Pflegefinanzierung

Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege von Angehörigen kann eine große Herausforderung darstellen, sowohl emotional als auch finanziell. In Deutschland gibt es jedoch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die dazu beitragen können, die Belastung zu mindern und die Pflegesituation zu verbessern. Ein wichtiges  Instrument ist der Entlastungsbetrag in der Pflege.

Inhalt

Definition & Vorteile des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern.

Der monatliche Entlastungsbetrag ist für jeden Pflegegrad gleich hoch und beträgt 125 Euro im Monat.

 

Vorteile des Entlastungsbetrags:

  • Finanzielle Unterstützung: 125 Euro monatlich
  • Flexible Nutzung: Für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Entlastung für Angehörige: Mehr Zeit und Freiraum
  • Förderung der Selbstständigkeit: Erhalt der Lebensqualität im eigenen Zuhause
 

Gut zu wissen:

  • Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegeld und beeinflusst das Pflegegeld nicht. 
  • Diese finanzielle Unterstützung ist nur über ambulante Pflegedienste oder zugelassene Firmen mit der Pflegekasse abrechenbar! 
  • Das Entlastungsgeld wird nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt!

Voraussetzungen & Beantragung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag steht Personen mit Pflegegrade 1 bis 5 zur Verfügung, die in ihrer häuslichen Umgebung leben und von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen betreut werden. 

Das Entlastungsgeld wird zur Entlastung der Pflegeperson oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt. 

 

Beantragung:

  • Formloser Antrag oder Vordruck bei der Pflegekasse
  • Beratung durch Pflegedienst oder -berater

Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag  kann für eine Vielzahl von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Im folgenden werden Beispiele aufgelistet: 

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Dienstleistungen im Haushalt (z.B. bei der Reinigung, bei der Zubereitung von Nahrung oder beim Einkaufen)
  • Angebote zur Beschäftigung, Aktivierung oder Mobilisation, (z.B.: Backen, Kochen, Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder gemeinsames Lesen)
  • Inanspruchnahme von stundenweiser Betreuung / Alltagsbegleitern (zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen)
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen
  • Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
  • Betreuungsgruppen für Personen mit Demenz

 

Mittlerweile bieten zahlreiche Pflegedienste neben der Körperpflege auch Betreuungsleistungen an, wie beispielsweise die Begleitung beim Einkaufen oder zu Arztbesuchen. Pflegebedürftige, die die Pflegegrade 2 bis 5 haben, können den Entlastungsbetrag ausschließlich für derartige Betreuungsdienstleistungen verwenden. Sämtliche pflegerischen Leistungen werden hingegen über die Pflegesachleistungen abgerechnet.

Wie lange ist der Entlastungsbetrag gültig?

Wenn der Entlastungsbetrag nicht beansprucht wird, erlischt der Anspruch ab dem 01.07. des darauffolgenden Jahres. Das bedeutet, dass Leistungen, die im laufenden Jahr in Anspruch genommen werden, bis zum 30.06. des kommenden Jahres bei der Pflegekassen in Form mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden.

Gleiches gilt, wenn der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft wurde. Der verbleibende Betrag kann bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Lassen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Pflegekasse beraten. 

Fazit

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen. Er kann dazu beitragen, die Belastung zu mindern und die Lebensqualität zu verbessern. Informieren Sie sich umfassend und nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.

 

Sie haben Interesse an Betreuungsangeboten? kenbi unterstützt Sie gerne! Lassen Sie sich von unseren Pflegeexperten beraten!

 

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