Grundpflege - kenbi
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Pflegefinanzierung

Fokus auf die Alltagsversorgung 

Die Grundpflege stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Pflegeversorgung dar und richtet sich an Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen alltägliche Verrichtungen nicht mehr eigenständig durchführen können. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Einblick in die Grundpflege.

Inahlt

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, die eine pflegebedürftige Person aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht mehr selbstständig durchführen kann. Dazu gehören zum Beispiel die Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder das An- und Auskleiden. Ziel der Grundpflege ist es, die Grundbedürfnisse von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung zu sichern und damit ihre Lebensqualität zu verbessern.

Bereiche der Grundpflege

Grundpflege umfasst verschiedene Bereiche, die essentiell sind, um die grundlegenden Bedürfnisse einer Person zu erfüllen und ihre physische und psychische Gesundheit zu erhalten. Die folgenden Bereiche gehören zur Grundpflege:

 

Körperpflege: Dazu gehören das Waschen, Duschen oder Baden, die Rasur, die Haut- und Gesichtspflege, Fingernagelpflege, Haarpflege sowie die Mund- und Zahnpflege.

 

Ernährung: Dies umfasst die Zubereitung oder Unterstützung bei Mahlzeiten, das Anreichen, Trinken und die Nahrungsaufnahme

 

Mobilität: Hierzu gehören Aktivitäten wie das Aufstehen aus dem Bett oder einem Stuhl, das Gehen, Stehen, Sitzen und die Beweglichkeit im Allgemeinen. 

 

Ausscheidung: Dies bezieht sich auf das selbstständige oder unterstützte Nutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls, die Intimpflege und die Inkontinenzversorgung.

Große und kleine Grundpflege

Ambulante Pflegedienste bieten sowohl die große als auch die kleine Grundpflege an. Der wesentliche Unterschied liegt im Aufwand des Waschens. 

 

Die kleine Grundpflege enthält die Teilwäsche des Gesichts, Oberkörpers oder des Intimbereichs.

 

Wenn Sie sich für die große Grundpflege entscheiden, ist die Ganzkörperwäsche im Leistungsumfang enthalten. Des Weiteren kann die Unterstützung in den genannten Bereichen umfangreicher sein. 

Was ist die Grundpflege nach SGB V?

Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V)  ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und umfasst verschiedene Pflege- und Versorgungsmaßnahmen, die zur Genesung oder zur Verbesserung des Gesundheitszustands von Patienten beitragen. Die Grundpflege nach SGB V wird von einem Arzt oder einer Ärztin per Verordnung verschrieben, wenn die Pflege vorübergehend, beispielsweise nach einer Operation, stattfinden soll. Aus diesem Grund werden die Leistungen von der Krankenversicherung und nicht von der Pflegeversicherung finanziert. Diese Verordnungen können nur ausgestellt werden, wenn kein Pflegegrad vorliegt.

Was ist die Grundpflege nach SGB XI?

Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bezieht sich auf die grundlegenden Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland und wird daher mit der Pflegekasse abgerechnet.


Im Unterschied zur Grundpflege nach SGB V, die sich auf die häusliche Krankenpflege konzentriert, bezieht sich die Grundpflege nach SGB XI auf die Langzeitpflege von Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf unbestimmte Zeit auf Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Diese Leistungen sind mit den Pflegegraden verknüpft.

Finanzielle Aspekte der Grundpflege

Die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit der Grundpflege sind vielfältig und hängen von verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Versicherungssystemen ab.

Kurzfristige Grundpflege – SGB V:

 

Die kurzfristige Grundpflege, die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) erbracht wird, ist eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse angeboten wird. Wenn Versicherte diese Leistung in Anspruch nehmen, gilt die Regelung, dass ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung erforderlich ist. Diese Zuzahlung beläuft sich auf 10 % der Kosten der erbrachten Leistung, und es ist zusätzlich eine Pauschale von zehn Euro pro ärztlicher Verordnung zu entrichten.

 

Dauerhafte Grundpflege – SGB XI:

Die dauerhafte Grundpflege, die durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt ist, steht in Verbindung mit den Pflegegraden. Die Pflegekasse, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung getragen wird, übernimmt einen Teil der Kosten für die dauerhafte Grundpflege. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt vom individuellen Pflegegrad und von den Pflegeleistungen des ambulanten Pflegedienstes ab.

Sie oder ein Angehöriger benötigen Grundpflege oder haben weitere Fragen zum Thema? Lassen Sie sich gerne von kenbi beraten!

kenbi bietet neben der Behandlungspflege, Betreuung & Begleitung, Haushaltshilfe und zusätzlichen Leistungen auch die Grundpflege als Leistung an.

Fazit

Die Grundpflege ermöglicht es den betreuten Personen, ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, selbst wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Sie trägt dazu bei, die Würde und die Integrität der Menschen zu wahren. Professionelle Pflegekräfte, Angehörige und Pflegehelfer spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie die Grundpflegeleistungen erbringen und individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen eingehen.

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