Pflege 2024 - Das ändert sich zum Jahreswechsel - kenbi
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Gesundheitsnews

Alle wichtigen Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Überblick.

Am 26. Mai 2023 wurde im Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Dieses Gesetz hat das Ziel, die häusliche Pflege zu unterstützen, insbesondere pflegende Angehörige. Ebenso werden beruflich Pflegende von den neuen Regelungen profitieren, wodurch der Pflegebereich insgesamt verbessert wird.

 

Zum Beginn des Jahres 2024 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die die Pflegeversicherung stärken und somit die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern. Im folgenden bekommen Sie einen Überblick der wichtigsten Neuerungen und Maßnahmen durch die Pflegereform 2023.

Inhalt

Was ist die Pflegereform 2023?

Die Pflegereform 2023 ist Teil des Gesetzesentwurfs für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Diese Reform beinhaltet umfangreiche Änderungen sowohl für die häusliche als auch die stationäre Pflege. Um sicherzustellen, dass die Pflegekasse trotz steigender Kosten ihre aktuellen und zukünftigen Leistungen aufrechterhalten kann, hat die Pflegereform 2023 beschlossen, die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen. Bereits ab Juli 2023 wurde der allgemeine Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Darüber hinaus werden die Beiträge anhand der Anzahl der Kinder festgelegt.

Ziele der Pflegereform 2023

Verbesserte Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

 

Mehr Transparenz und Qualität: Pflegeeinrichtungen werden strenger kontrolliert und müssen höhere Qualitätsstandards erfüllen. Dies stellt sicher, dass die Pflege von hoher Qualität ist und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entspricht.

 

Vielfältige Pflegeoptionen: Die Pflege wird vielfältiger und flexibler, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Dies kann sowohl ambulante Pflege zu Hause als auch digitale Unterstützung umfassen.

 

Entlastung für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige erhalten mehr Unterstützung und Entlastung, sei es in Form von Beratung, Schulungen oder finanzieller Hilfe.

 

Nachhaltige Finanzierung: Die Pflegefinanzierung wird überarbeitet, um sicherzustellen, dass das System langfristig tragfähig ist und Pflege für alle bezahlbar bleibt. Die Pflegeversicherung soll durch mehr Einnahmen gestärkt werden.

 

Diese Veränderungen sollen dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu verbessern, die Pflegebedürftigen besser zu unterstützen und die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche zu optimieren.

Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten

Pflegegeld

Um die Pflege zu Hause zu unterstützen, erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5%. Dies führt zu angepassten Beträgen je nach Pflegegrad, wie folgt:

 

für Pflegegrad 2: 332 €

für Pflegegrad 3: 573 €

für Pflegegrad 4: 765 €

für Pflegegrad 5: 947 €



Pflegesachleistungen 

Ebenso erfolgt eine Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5%. Dies führt zu angepassten Beträgen je nach Pflegegrad, wie folgt:

 

für Pflegegrad 2: 761 €

für Pflegegrad 3: 1.432 €

für Pflegegrad 4: 1.778 €

für Pflegegrad 5: 2.200 €



Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht es berufstätigen pflegenden Angehörigen, eine bessere Balance zwischen ihrem Beruf und ihrer Pflegeverantwortung zu finden. In dringenden Pflegesituationen können sie sich von der Arbeit freistellen lassen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Ab dem 1. Januar 2024 besteht der Anspruch auf 10 Arbeitstage jährlich je pflegebedürftige Person. Das heißt, es ist keine einmalige Leistung mehr.


Pflegeheime 

Die Zuschläge der Pflegekasse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen werden erhöht. 

 

Die Prozentsätze steigen zum 01.01.2024 wie folgt an:

Im ersten Jahr: 15 Prozent statt bisher 5 Prozent

Im zweiten Jahr: 30 Prozent statt bisher 25 Prozent

Im dritten Jahr: 50 Prozent statt bisher 45 Prozent

Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent statt bisher 70 Prozent


Entlastungsbudget

Das sogenannte Entlastungsbudget stellt eine Erleichterung in der Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege dar. Anstatt diese Leistungen aus getrennten Finanzierungstöpfen zu beziehen, die teilweise übertragbar sind, werden sie zukünftig aus einem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert. Junge Pflegebedürftige, die zwischen 25 Jahren oder jünger sind und über Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 verfügen, können bereits ab 2024 auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro zurückgreifen. Diese Maßnahme soll eine frühzeitige Unterstützung und Entlastung für junge Pflegebedürftige sicherstellen.Dieser Wechsel gilt für die breite Masse der Pflegebedürftigen erst ab dem 1. Januar 2025 und umfasst einen Betrag von 3.539 Euro.

Fazit

Die Pflegereform in Deutschland hat das Ziel, die Situation pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger zu verbessern, indem sie die Pflegeleistungen ausweitet, die Qualität der Pflege steigert und die finanzielle Belastung reduziert. Sie zielt auf eine menschenwürdige Pflege und Betreuung ab und berücksichtigt die steigende Anzahl älterer Menschen in der Gesellschaft. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, darunter die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Pflegekräfte, die Finanzierung der Pflegeversicherung und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung in allen Regionen. Eine erfolgreiche Pflegereform erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten, um eine hochwertige und bedarfsgerechte Pflege für alle Bürger sicherzustellen.

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