Die Pflegeversicherung: Alles Wichtige auf einen Blick - kenbi
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Pflegefinanzierung

Sicherheit und Unterstützung in Zeiten der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde 1995 als fünfte Säule neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung eingeführt. In diesem Artikel wird das Thema Pflegeversicherung beleuchtet.

Inhalt

Definition & Ziele der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde 1995 eingeführt. Sie dient dazu, die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit abzufedern und Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Pflege angewiesen sind, angemessene Unterstützung zu ermöglichen.

 

Ziele der Pflegeversicherung:

  • Selbstbestimmung: Förderung der größtmöglichen Selbstbestimmung von Personen mit Pflegebedarf.
  • Sicherung der Pflege: Angemessene Pflege und Betreuung bei Pflegebedürftigkeit, ohne finanzielle Überlastung. 
  • Entlastung der Angehörigen: Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger.

Versicherungspflicht

Es besteht eine umfassende Versicherungspflicht für alle, sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, während privat krankenversicherte Personen eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Das bedeutet: Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, müssen eine separate Vereinbarung zur privaten Pflegeversicherung entweder mit dem bestehenden Krankenversicherungsunternehmen oder einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abschließen.

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erfolgt durch Pflichtbeiträge, die auf das Bruttoeinkommen erhoben werden. 

Arbeitnehmer müssen einen prozentualen Anteil ihres Bruttoeinkommens als Beitrag zur Pflegeversicherung entrichten. Arbeitgeber tragen ebenfalls einen prozentualen Anteil des Bruttoeinkommens ihrer Beschäftigten zur Pflegeversicherung bei. Der Beitragssatz wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Der Prozentanteil ist davon abhängig, ob Sie in Sachsen oder einem der übrigen Bundesländer leben und ob Sie Kinder haben oder nicht.

Durch die Aktualisierung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz änderten sich ab dem 1. Juli 2023  die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz stieg von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. 

Für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren erhöhte sich der  Gesamtbetrag auf 4 % (bisher: 3,4 %)

Eltern mit mehreren Kindern erhalten Entlastung. Ab dem zweiten Kind wird der Gesamtbetrag um 0,25 Prozent pro Kind reduziert, wobei die Entlastung auf maximal 1,0 Prozent begrenzt ist. Ab dem fünften Kind bleibt die Entlastung bei einem Abschlag von bis zu 1,0 Prozent bestehen, jedoch nur bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes.

Beitrag zur Pflegeversicherung

Gesamtbetrag

Arbeitnehmer (außer Sachsen)

Arbeitnehmer (in Sachsen) 

Kinderlose

4,00 %

 2,30 %

2,80 %

Eltern mit einem Kind

3,40 %

1,70 %

 

2,20 %

Eltern mit zwei Kindern

 3,15 %

1,45 %

1,95 %

Eltern mit drei Kindern

2,90 %

1,20 %

1,70 %

Eltern mit vier Kindern

2,65 %

 0,95 %

 1,45 %

Eltern mit fünf Kindern

2,40 %

0,70 %

1,20 %

Der Beitragssatz für Arbeitgeber außerhalb von Sachsen beträgt 1,70 %

→ Der Beitragssatz für Arbeitgeber in Sachsen beträgt 1,20 %

Gesetzliche und private Pflegeversicherung im Vergleich

  1. Versicherungspflicht:
 

Gesetzliche Pflegeversicherung: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Die Versicherungspflicht gilt unabhängig vom Einkommen und der Gesundheit der Versicherten. 

Private Pflegeversicherung: Personen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, sind verpflichtet, entweder mit diesem Anbieter oder einem anderen privaten Versicherungsunternehmen eine Pflege-Pflichtversicherung abzuschließen.

Bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde eine umfassende Versicherungspflicht sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte festgeschrieben.

 

  1. Finanzierung:
 

Gesetzliche Pflegeversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden in der Regel paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten.

Private Pflegeversicherung: Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden allein vom Versicherten gezahlt und können je nach Versicherungsgesellschaft, Alter und Gesundheitszustand variieren.

 

  1. Leistungsumfang:
 

Gesetzliche Pflegeversicherung: Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. 

Private Pflegeversicherung: Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung variieren je nach Vertrag und Anbieter. Sie bieten oft eine breitere Palette von Leistungen und können individuell angepasst werden.

 

  1. Zielgruppe:
 

Gesetzliche Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung richtet sich an die breite Bevölkerung und stellt eine Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, damit ein möglichst selbstbestimmtes Leben geführt werden kann

Private Pflegeversicherung: Die private Pflegeversicherung richtet sich oft an Personen mit höherem Einkommen, die eine zusätzliche Absicherung und mehr Flexibilität bei der Pflege wünschen.

Pflegekasse

Die Pflegekassen sind Verwalter der sozialen Pflegeversicherung, die sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung umfasst. Sie sammeln die Beiträge zur Pflegeversicherung von den Versicherten und sind verpflichtet, mit diesen Mitteln die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten zu erfüllen. Obwohl die Pflegekassen organisatorisch den Krankenkassen angegliedert sind, werden sie als eigenständige Institutionen unter staatlicher Aufsicht betrachtet.

Erfahren Sie mehr über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Pflegekasse und Krankenkasse

Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse/Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet Personen mit Pflegebedarf die Freiheit, ihre Pflegebedürfnisse nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Diese Flexibilität ermöglicht es, die am besten geeignete Form der Pflege und Unterstützung zu wählen.

Pflegeleistungen im Überblick:

  • Pflegegeld:  Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege durch Angehörige. 
  • Kurzzeitpflege : Kurzfristige Unterbringung in einem Pflegeheim, z. B. zur Überbrückung von Ausfallzeiten der Pflegeperson oder zur Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Verhinderungspflege: Finanzierung von Ersatzpflege bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen. Die Verhinderungspflege findet zu Hause und nicht im Pflegeheim statt.
  • Pflegehilfsmittel und wohnfeldverbessernde Maßnahmen: Die Pflegeversicherung unterstützt auch die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial. Darüber hinaus können wohnfeldverbessernde Maßnahmen finanziert werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern, beispielsweise ein barrierefreies Badezimmer
  • Digitale Pflegeanwendungen: Digitale Pflegeanwendungen, kurz DiPA genannt, sind Softwareprogramme, die über mobile Endgeräte oder das Internet Personen mit Pflegebedarf, Angehörigen und Pflegediensten zur Verfügung stehen. Ihr Zweck besteht darin, die Selbstständigkeit von Personen mit Pflegebedarf zu fördern. Wichtig zu beachten ist, dass DiPA derzeit nur für die ambulante Pflege erstattungsfähig sind, wobei die monatliche Erstattung auf maximal 50 € begrenzt ist. 
  • Pflegekosten für das Pflegeheim: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten für das Pflegeheim.
  • Tages- und Nachtpflege: Die Pflegeversicherung unterstützt auch die Tages- und Nachtpflege. Dabei handelt es sich um teilstationäre Angebote, bei denen Personen mit Pflegebedarf tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. 
  • Vollstationäre Pflege: Für Personen, die nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, bietet die Pflegeversicherung Leistungen für die vollstationäre Pflege in Pflegeheimen. 
  • Wohngruppenzuschuss: Personen mit Pflegegrad, die in Wohngruppen leben, können einen sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten. Der Gesetzgeber möchte damit die ambulante Betreuung in Wohngruppen als eine Zwischenform der häuslichen und stationären Pflege unterstützen. 

Vorraussetzungen

Der Anspruch auf Pflegeleistungen ergibt sich unter bestimmten Bedingungen:

  • Pflegeversicherung: Sie müssen in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

 

  • Leistungsberechtigung: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie leistungsberechtigt sein. Sie gelten als leistungsberechtigt, wenn Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge eingezahlt haben oder familienversichert waren. Bei privaten Pflegeversicherungen können andere Voraussetzungen gelten.

 

  • Anerkannter Pflegegrad: Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen anerkannten Pflegegrad nachgewiesen werden. Personen, die noch keinen Pflegegrad haben und Pflegeleistungen beantragen, werden durch eine Pflegebegutachtung bewertet. Aufgrund dieser Begutachtung erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5 oder der Antrag wird abgelehnt.

 

Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen können je nach individueller Situation und Versicherungsstatus variieren. Es ist ratsam, sich bei Fragen zur eigenen Pflegesituation an die zuständige Pflegekasse zu wenden, um eine genaue Einschätzung zu erhalten und den Antragsprozess zu starten.

Fazit

Die Pflegeversicherung erfüllt eine entscheidende Rolle in der Unterstützung von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Sie gewährleistet nicht nur die finanzielle Absicherung, sondern ist auch ein Ausdruck unserer Solidarität und Verantwortung füreinander.

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