Kriterien für die Pflegebegutachtung - kenbi
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Pflegebedarf & Pflegevorschriften

Die 6 Module nach denen der Pflegegrad ermittelt wird

Die Frage nach der angemessenen Pflege und Betreuung im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen betrifft uns alle irgendwann in unserem Leben. Für Familien kann sie von tiefgreifender Bedeutung sein, wenn sie vor der Herausforderung stehen, die besten Entscheidungen für ihre Angehörigen zu treffen. In Deutschland wird die Grundlage für die Pflegeentscheidung durch ein komplexes System von Kriterien gelegt, das oft im Dunkeln bleibt und dennoch das Leben vieler Menschen maßgeblich beeinflusst. Die “6 Module der Pflegebegutachtung” sind der Schlüssel zur Ermittlung eines Pflegegrades und somit zur Bereitstellung der benötigten Unterstützung.

Inhalt

Was ist ein Pflegegutachten?

Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Bei privat Pflegeversicherten erfolgt diese Überprüfung häufig durch den Gutachterdienst Medicproof. 

Das Pflegegutachten dient der Festlegung des Pflegegrades. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt in Deutschland nach einem standardisierten Verfahren, bei dem sechs Module bewertet werden. Die Zuordnung zu den jeweiligen Pflegegraden basiert auf einem Punktesystem, das die Fähigkeiten und Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Dafür werden sechs Module anhand einer standardisierten Bewertungsskala bewertet. 

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?​

Die Hauptkriterien, auch Module genannt, die zur Ermittlung der Gesamtpunkte herangezogen werden, sind:

 

  1. Mobilität 
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung 
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 

 

 

Diese Module werden anhand einer standardisierten Bewertungsskala bewertet. Diese Bewertungsskala vergibt Punkte, je nachdem, wie gut die pflegebedürftige Person die verschiedenen Aspekte bewältigen kann. Bei der Begutachtung werden die Einschränkungen in jedem Modul bewertet. 

Unter jedem der sechs Module stehen bis zu 16 Kriterien, die die Gutachterin oder der Gutachter bewertet und entsprechend unterschiedlich hohe Punkte vergibt. Die Prozentsätze der einzelnen Module geben an, wie stark jedes Hauptkriterium zur Gesamtbewertung beiträgt. Die Punkte aus allen Modulen werden dann zusammengezählt, um den Pflegegrad zu ermitteln.

Je höher der ermittelte Gesamtwert, desto höher ist der Pflegegrad.

 

Der Pflegegrad bestimmt dann die Art und den Umfang der Pflegeleistungen und finanziellen Unterstützungen, die die pflegebedürftige Person erhält. 

Pflegegrad 1: Erfordert 12,5 bis 27 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 – 100.

Pflegegrad 2: Erfordert 27 bis 47,5 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 – 100.

Pflegegrad 3: Erfordert 47,5 bis 70 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 – 100.

Pflegegrad 4: Erfordert 70 bis 90 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 – 100.

Pflegegrad 5: Erfordert 90 bis 100 Gesamtpunkte auf einer Skala von 1 – 100.

Modul 1-6

Modul 1: Mobilität (10%)

In diesem Modul wird die Fähigkeit des Pflegebedürftigen bewertet, sich selbstständig zu bewegen und alltägliche Aktivitäten durchzuführen. Dies umfasst Dinge wie Aufstehen, Gehen, Treppensteigen und das Verlassen des Hauses.


selbstständig

überwiegend selbstständig

überwiegend unselbstständig

unselbstständig

Positionswechsel im Bett

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Halten einer stabilen Sitzposition

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Umsetzen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Treppensteigen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

SUMME

Modul 2: Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten ( 7,5%)

Hier wird die geistige Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen bewertet, einschließlich der Fähigkeit zur Orientierung, zur Gedächtnisleistung und zur Verständigung. Wissen Sie, wo Sie sind? Können Sie Risiken und Sachverhalte einschätzen? Verstehen Sie Ihr Gegenüber oder können Sie sich mitteilen? Diese Modul ist besonders relevant bei der Betreuung von Menschen mit Demenz oder kognitiven Beeinträchtigungen.


Fähigkeit vorhanden

Fähigkeit größtenteils vorhanden

Fähigkeit in geringem Maße vorhanden

Fähigkeit nicht vorhanden

Erkennen von Personen aus dem nahen Umfeld

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Örtliche Orientierung

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Zeitliche Orientierung

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Erinnern an wesentliche Ereignisse & Beobachtungen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Steuern von mehrschrittigen

Alltagshandlungen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Treffen von Entscheidungen im Alltag

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Verstehen von Sachverhalten & Informationen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Erkennen von Risiken & Gefahren

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Mitteilen von elementaren Bedürfnissen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Verstehen von Aufforderungen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Beteiligen an einem Gespräch

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

SUMME

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%)

Dieses Modul untersucht Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die die Pflege oder Betreuung erschweren könnten. Dazu gehören Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Depressionen und andere psychische Herausforderungen. Hier steht im Vordergrund, ob Sie sich selbst oder andere Personen schädigen könnten.


nie oder selten

selten

häufig

täglich

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Nächtliche Unruhe

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Beschädigen von Gegenständen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Verbale Aggressionen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Wahnvorstellungen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Ängste

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Sozial inadäquate Verhaltensweisen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen

0 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

5 Punkte

SUMME

Modul 4: Selbstversorgung (40%)

In diesem Modul wird bewertet, inwieweit der Pflegebedürftige in der Lage ist, grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens selbständig durchzuführen. Dazu gehören Dinge wie Waschen, Ankleiden, Essen und Toilettengänge.


selbstständig

überwiegend selbstständig

überwiegend unselbstständig

unselbstständig

Waschen des vorderen Oberkörpers

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Körperpflege im Bereich des Kopfes (Zahnhygiene, Kämmen, Gesicht)

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Waschen des Intimbereichs

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Duschen und Baden einschließlich der Haare

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Ankleiden und Auskleiden des Oberkörpers

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Ankleiden und Auskleiden des Unterkörpers

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen der Getränke

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Essen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Trinken

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Bewältigung einer Harninkontinenz oder eines Dauerkatheters oder Urostoma

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Bewältigung einer Stuhlinkontinenz oder eines Stoma

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

SUMME

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)

Hier wird analysiert, welche Krankheiten Sie haben und wie der Umgang mit diesen Krankheiten von Ihnen bewältigt werden kann.  Dies betrifft beispielsweise die Einhaltung von Medikamenteneinnahme, Diäten oder speziellen Therapieanforderungen.


entfällt oder selbstständig

täglich (Anzahl)

wöchentliche (Anzahl)

monatlich (Anzahl)

Medikation

0 Punkte

Injektion

0 Punkte

Versorgung intravenöser Zugänge (Port)

0 Punkte

Absaugen und Sauerstoffgabe

0 Punkte

Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen

0 Punkte

Messung und Deutung von Körperzuständen

0 Punkte

Körpernahe Hilfsmittel

0 Punkte

SUMME

Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x täglich = 0 Punkte | ein bis dreimal täglich = 1 Punkt | vier bis achtmal täglich = 2 Punkte | mehr als acht mal täglich = 3 Punkte

Wichtig:Zu jedem Kriterium ist nur ein Eintrag möglich, Anzahl entweder bei „pro Tag“, „pro Woche“ oder „pro Monat“ eintragen! Ggf. ist in der Zeile “SUMME” von Woche auf Tag (:7) oder von Monat auf Tag (:30) umzurechnen.

entfällt oder selbstständig

täglich (Anzahl)

wöchentlich (Anzahl)

monatlich (Anzahl)

Verbandswechsel und Wundversorgung

0 Punkte

Versorgung mit Stoma

0 Punkte

Regelmäßige Einmalkatheteriseirung und Nutzung von Abführmethoden

0 Punkte

Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung

0 Punkte

SUMME

Erläuterung: entfällt oder seltener als 1x wöchentlich = 0 Punkte | ein bis mehrmals wöchentlich = 1 Punkt | ein bis zwei mal täglich = 2 Punkte | mindestens drei mal täglich = 3 Punkte

Wichtig:Zu jedem Kriterium ist nur ein Eintrag möglich, Anzahl entweder bei „pro Tag“, „pro Woche“ oder „pro Monat“ eintragen! Ggf. ist in der Zeile “SUMME” von Woche auf Tag (:7) oder von Monat auf Tag (:30) umzurechnen.

entfällt oder selbstständig

 

täglich

wöchentlich (multipliziert mit)

monatlich (multipliziert mit)

Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung

0 Punkte

60

8,6

2

Arztbesuche

0 Punkte

4,3

1

Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)

0 Punkte

4,3

1

Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)

0 Punkte

8,6

2

SUMME

Erläuterung: Hier wird der Zeitraum von einem Monat betrachtet. In diesem Zeitraum wird eine Maßnahme mit einem Punkt gewertet. Findet eine Maßnahme regelmäßig wöchentlich statt, wird sie entsprechend mit 4,3 Punkten gewertet. Bei besonders zeitaufwändigen Besuchen bei Ärzten oder Einrichtungen oder um zeitintensive/technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, werden sie doppelt gewertet (8,6 oder 2)

entfällt oder selbstständig

überwiegend selbstständig

überwiegend unselbstständig

unselbstständig

Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits-/ therapiebedingter Maßnahmen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

SUMME

Summe aus allen Einzelpunkten von Modul 5: 

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)

Dieses Modul betrachtet die sozialen und kulturellen Aspekte des Lebens des Pflegebedürftigen. Es bewertet die Fähigkeit zur sozialen Interaktion, zur Teilnahme an kulturellen Aktivitäten und zur Gestaltung eines erfüllten Alltagslebens.


selbstständig

überwiegend selbstständig

überwiegend unselbstständig

unselbstständig

Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Ruhen und Schlafen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Sich beschäftigen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds

0 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

3 Punkte

SUMME

Pflegegrad bestimmen

Zusammenrechnen der Gesamtpunktzahlen aller Module

Gesamtpunktzahl Modul 1 =

 

Gesamtpunktzahl Modul 2 =

Gesamtpunktzahl Modul 3 =

Bei Modul 2 und 3 fließt nur die größere Gesamtpunktzahl beider Module in die Gesamtsumme mit ein.

 

Gesamtpunktzahl Modul 4 =

Gesamtpunktzahl Modul 5 =

Gesamtpunktzahl Modul 6 =

 

Summe der Gesamtpunktzahlen aller Module =

 

Bestimmung des Pflegegrads aus der Summe der Gesamtpunktzahlen aller Module

Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Summe der Gesamtpunktzahlen aller Module

Pflegegrad

keine oder sehr geringe

0 – 12,25

keiner

geringe

12,50 – 26,75

1

erhebliche

27,00 – 47,25

2

schwere

47,50 – 69,75

3

schwerste

70,00 – 89,75

4

Schwerste mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90,00 - 100

5

Fazit

Insgesamt zeigen die 6 Module der Pflegebegutachtung deutlich, dass die Ermittlung eines Pflegegrades keine oberflächliche Angelegenheit ist, sondern ein komplexer Prozess, der das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Familien maßgeblich beeinflusst. Die Bewertungskriterien, die physische, psychische und soziale Aspekte berücksichtigen, tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige angemessene Unterstützung erhalten, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie ermöglichen auch die gerechte Verteilung von Ressourcen und Finanzmitteln im Gesundheitswesen.

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