Pflegehilfsmittel für mehr Komfort und Selbstständigkeit im Alltag
Personen mit Pflegegrad und ihre pflegenden Angehörigen stehen oft vor großen Herausforderungen im Alltag. Die Bewältigung der täglichen Aufgaben kann schwierig sein und eine hohe Belastung darstellen. In solchen Situationen können Pflegehilfsmittel einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität zu erhöhen.
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Inhalt
Definition
Pflegehilfsmittel sind Verbrauchsmittel oder technische Gegenstände, die eingesetzt werden, um die Pflege und Versorgung von kranken, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern. Die Pflegehilfsmittel sollen ein selbstständiges Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen und gleichzeitig den Pflegepersonen die Betreuung und Pflege erleichtern.
Pflegehilfsmittelverzeichnis
Eine Übersicht über Pflegehilfsmittel finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis. Dieses enthält das Pflegehilfsmittelverzeichnis, das von den Spitzenverbänden der deutschen Pflegekassen erstellt wird. Dieser detaillierte Katalog aller Pflegehilfsmittel ist in die Produktgruppen (PG) 50-54 eingeteilt.
Man unterscheidet zwischen
- technischen Pflegehilfsmitteln (PG 50, PG 51, PG 52)
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54)
Was ist mit Produktgruppe 53?
Die PG 53 war früher unter der Bezeichnung “Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden” eine eigene Produktgruppe. Diese wurde mit der PG 51 zusammengelegt.
Übersicht der Pflegehilfsmittel und Produktgruppen:
Technische Pflegehilfsmittel | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG 54) |
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50)
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und Linderung von Beschwerden (PG 51)
Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität (PG 52)
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können:
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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1-5)
- Die Pflege findet in einem häuslichen Umfeld statt. Das heißt, die zu pflegende Person lebt Zuhause, bei Verwandten, in einer Wohngemeinschaft oder Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Die Pflege muss (zumindest teilweise) durch einen Angehörigen, einen Freund oder einen Pflegedienst erfolgen.
Wie stellt man einen Antrag auf Pflegehilfsmittel?
Empfehlung in einer Pflegebegutachtung
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird ein Pflegegutachten durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) durchgeführt. Während der Pflegebegutachtung sind die Gutachterinnen und Gutachter verpflichtet, im Gutachten klare Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln abzugeben. Diese Empfehlungen gelten automatisch als Anträge auf die entsprechenden Leistungen, sofern die pflegebedürftige Person ihre Zustimmung dazu gibt. Die Pflegekasse übernimmt dann die weiteren Schritte zur Versorgung.
Antrag über Anbieter stellen
In vielen Fällen kann der Antrag direkt über den Anbieter von Pflegehilfsmitteln erfolgen. Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse, die den Antrag prüft, ein. Erst nach der Genehmigung erhält die Person das benötigte Pflegehilfsmittel.
Empfehlung durch einen Pflegedienst
Pflegefachkräfte haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Pflegeleistungen und Beratungseinsätze konkrete Empfehlungen für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abzugeben. Hierbei füllt die Pflegekraft ein entsprechendes Formular aus und leitet es an den zuständigen Kostenträger weiter.
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Kostenübernahme der Pflegekasse
Für technische Pflegehilfsmittel müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 Prozent leisten, maximal jedoch 25 Euro pro Pflegehilfsmittel. Wird ein Gegenstand geliehen, entfällt die Zuzahlung.
Versicherte haben auch die Möglichkeit, ein Pflegehilfsmittel zu wählen, das über die rein pflegerischen oder medizinischen Anforderungen hinausgeht. In diesem Fall erhält der Versicherte den vereinbarten Zuschuss von der Pflegekasse, muss jedoch die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse bis zu 40 Euro pro Monat. Auch dieser Wert ist bei allen Pflegegraden gleich!
Zugelassene Dienstleister rechnen in der Regel die Ausgaben für Pflegehilfsmittel direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab. Eine Ausnahme besteht für Privatversicherte, die die Kosten zuerst selbst übernehmen und dann die Rechnung an ihre private Pflegeversicherung weiterleiten, um die Rückerstattung zu erhalten.
Fazit
Pflegehilfsmittel sind eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie erleichtern die Pflege, steigern die Lebensqualität und Selbstständigkeit, indem sie den Alltag einfacher und sicherer gestalten. Es ist wichtig, sich über die vielfältigen Möglichkeiten und Leistungen, die Pflegehilfsmittel bieten können, zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung im Pflegealltag zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/hmv/verzeichnis_hilfsmit